28.09.2016
Das deutsche Feuerwehr-Fitnessabzeichen (dFFA) ist in aller Munde und erfreut sich wachsender Beliebtheit. Die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord zeigt in diesem Artikel die Möglichkeiten auf, wer das dFFA unter welchen Bedingungen abnehmen darf.
Das deutsche Feuerwehr-Fitnessabzeichen (dFFA) ist in aller Munde und erfreut sich wachsender Beliebtheit. Auch die Aktualisierung vieler Inhalte und die Einrichtung des deutschen Jugendfeuerwehr-Fitnessabzeichens (dJFFA) in 2016 weckt großes Interesse bei den spottreibenden Brandschützern. Viele Freiwillige Feuerwehren trainieren gründlich für das feuerwehrspezifische Abzeichen, legen es dann nach einem bestimmten Zeitraum ab und attestieren sich damit eine solide Fitness für den Feuerwehreinsatz. Die Crux dabei, wer darf das Abzeichen wann wo abnehmen? Die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord zeigt in diesem Artikel die Möglichkeiten auf, wer das dFFA unter welchen Bedingungen abnehmen darf.
Um das dFFA zu erlangen, sollten im Vorwege die einzelnen Leistungsbereiche und die damit verbundenen Disziplinen angeschaut werden, um auszuloten, welche Disziplinen in Betracht persönlich gezogen werden können. Hierfür können die Leistungstabellen der Deutschen Feuerwehr Sportföderation herangezogen werden, die neben der Auflistung der Disziplinen zugleich die jeweilig geforderten Zeiten und Weiten für Bronze, Silber und Gold angeben.
Nach einer Vorbereitung auf das dFFA (regelmäßiges, zielführendes
Training) erfolgt die Abnahme des dFFA oder dJFFA. Dies erfolgt in
vielen Fällen über kreisweite oder landesweite dFFA-Abnahmetage, die z.B. in Rendsburg, Plön oder Güstrow in diesem Jahr stattfanden. Doch
nicht immer können sportinteressierte Feuerwehrangehörige an diesen
Terminen teilnehmen. Alternativ bietet sich hier die Möglichkeit an,
gezielt dFFA-Abnahmeberechtigte zu kontaktieren und einen Termin mit
diesen zu vereinbaren. Dabei ist es aus logistischer und zeitlicher
Sicht sinnvoll, einen Abnahmetag gemeinsam mit der oder dem
Abnahmeberechtigten einzurichten, an denen mehrere dFFA-Prüflinge ihre
geplanten Disziplinen ablegen, um eine Anhäufung von mehreren
Anschlussterminen zu vermeiden. Die Abnahmeberechtigten für das
jeweilige Bundesland (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern oder
Schleswig-Holstein) findet man unter
http://www.dfs-ev.de/index.php?page=dffa-abnahmeberechtigte. In den
meisten Fällen sind in der Auflistung aus Datenschutzgründen lediglich
der Name und die Feuerwehr angegeben. Mittels einer kurzen Recherche
über die üblichen Internetsuchmaschinen findet man hier in den meisten
Fällen einen unmittelbaren Kontakt zur jeweiligen Feuerwehr bzw. zum
genannten Abnahmeberechtigten.
Wichtig: Es dürfen ausschließlich geschulte dFFA-Abnahmeberechtigte
das Feuerwehr Fitnessabzeichen abnehmen, andernfalls werden die
ausgefüllten Prüfkarten zur Erlangung des dFFA vom jeweiligen
Landessportreferenten nicht anerkannt!
Wer auf der Suche nicht fündig geworden ist, selbst jedoch ein
starkes Interesse an einer Abnahmeberechtigung hegt, kann sich zur
dFFA-Abnahmeberechtigtenschulung anmelden, die derzeit einmal jährlich
in Schleswig-Holstein (Kiel) und in regelmäßigen Abständen in
Mecklenburg-Vorpommern (Güstrow) stattfindet. Diese Schulungen werden in
Kooperation mit der Deutsche Feuerwehr-Sportföderation (DFS) angeboten, die Termine über die HFUK Nord sowie
die jeweiligen Landesfeuerwehrverbände rechtzeitig bekanntgegeben.
Für interessierte und fleißige Medailliensammler bietet die HFUK Nord in Zusammenarbeit mit der DFS die Aktion Fitnessabzeichen an. Alle Informationen diesbezüglich finden Sie hier ...
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
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