Flüchtlingshilfe und Aufnahme von Flüchtlingen in die Freiwillige Feuerwehr: Hinweise zum Unfallversicherungsschutz und zur Prävention

09.09.2015

Der Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland ist zurzeit enorm. Die Feuerwehren helfen vielerorts beim Aufbau von Flüchtlingsunterkünften oder bei der Logistik und Versorgung.

Die Freiwillige Feuerwehr – eine starke Gemeinschaft. Flüchtlinge, die Mitglied in der FF werden, stehen unter dem Versicherungsschutz der (Feuerwehr-)Unfallkassen. zoom
Die Freiwillige Feuerwehr – eine starke Gemeinschaft. Flüchtlinge, die Mitglied in der FF werden, stehen unter dem Versicherungsschutz der (Feuerwehr-)Unfallkassen.

Der Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland ist zurzeit enorm. Die Feuerwehren helfen vielerorts beim Aufbau von Flüchtlingsunterkünften oder bei der Logistik und Versorgung. In einigen Gemeinden finden die Flüchtlinge auch den Weg in die Freiwillige Feuerwehr.

An die HFUK Nord werden aktuell Nachfragen zum Versicherungsschutz und zur Prävention gerichtet. In erster Linie wurde gefragt, was beim Versicherungsschutz zu beachten ist, wenn die Feuerwehr in der Flüchtlingshilfe aktiv wird und unter welchen Voraussetzungen für Flüchtlinge Unfallversicherungsschutz besteht, wenn sich diese in der Freiwilligen Feuerwehr engagieren möchten. Zudem möchten wir einige Hinweise für die Unfallverhütung und Prävention geben.

Versicherungsschutz für Feuerwehrangehörige bei der Flüchtlingshilfe
Werden Feuerwehrangehörige z.B. beim Aufbau von Erstaufnahmeeinrichtungen sowie zur Verpflegung von Flüchtlingen eingesetzt, bedarf es der Beauftragung der Feuerwehr durch die Gemeinde.

Der Aufbau von Flüchtlingsunterkünften gehört laut den Brandschutzgesetzen der Länder nicht zur originären Aufgabe einer Feuerwehr. Als Einrichtung der Gemeinde kann die Feuerwehr aber hierfür eingesetzt werden. Ist das der Fall und obliegt die organisatorische Verantwortung der Gemeinde bzw. der Feuerwehr, so sind die eingesetzten Feuerwehrangehörigen bei der HFUK Nord versichert.

Versicherungsschutz für Flüchtlinge, die sich aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr engagieren möchten
Grundlage für die Gesetzliche Unfallversicherung in der Bundesrepublik Deutschland ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Das SGB VII unterscheidet nicht nach Nationalitäten oder Herkunft. Versichert sind gemäß §2 Nr. 12 SGB VII Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen einschließlich der satzungsmäßigen Veranstaltungen, die der Nachwuchsförderung dienen, teilnehmen. §2 Nr. 12 bezieht sich somit auf die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren.

Flüchtlinge können somit ohne Weiteres in die Freiwilligen Feuerwehren als Mitglieder aufgenommen werden. Sind sie aufgenommen, besteht auch Versicherungsschutz durch die HFUK Nord.

Hinweise zur Prävention
Neben dem Versicherungsschutz obliegt die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen dem Unternehmer (Kostenträger), also der Gemeinde. Hier sollten bei der Aufnahme von Flüchtlingen in die Freiwillige Feuerwehr einige Regelungen im Vorwege getroffen werden, damit ein sicheres Tätig werden gewährleistet ist.

Die Sicherheit in der Feuerwehr wird durch das Befolgen von Feuerwehrdienstvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie vorgegebenen Verhaltensgrundsätzen gewährleistet.

Wie für alle Einsatzkräfte gilt, dass die Unternehmerin oder der Unternehmer Feuerwehrangehörige nur für Tätigkeiten einsetzen darf, für die sie körperlich und geistig geeignet sowie fachlich befähigt sind (siehe UVV Feuerwehren § 6 Abs. 1). Die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wer für die jeweilige Aufgabe ausgebildet ist und seine Kenntnisse durch regelmäßige Übungen und erforderlichenfalls durch zusätzliche Aus- und Fortbildung erweitert.

Daher gilt auch für Flüchtlinge, dass eine Einsatztätigkeit erst nach erfolgreich abgeschlossener Truppmannausbildung erfolgen darf. Eine große Herausforderung kann die sprachliche Barriere sein. Flüchtlinge müssen, um im Einsatz eingesetzt werden zu können, über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Es ist elementar wichtig, dass Anweisungen und Befehle verstanden werden.

Auch für die Ausbildung müssen die Flüchtlinge mit der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) eingekleidet werden.

Es ist besonders die Erstunterweisung gewissenhaft durchzuführen. Hier muss darauf geachtet werden, dass Dinge, die uns als selbstverständlich erscheinen, den Asylbewerbern hier vielleicht zum ersten Mal begegnen. Das können technische Gegenstände, aber auch Verhaltensweisen sein.

Tipp: Beschriftung der einzelnen Fächer und Gerätschaften auf den Fahrzeugen. Das hat für die Flüchtlinge den Vorteil, die Wörter zu lernen. Für alle Feuerwehrangehörigen hat dies den Vorteil, dass jeder weiß, wo was hinkommt. Darüber hinaus könnte es sinnvoll sein, gemeinsam ein Wörterbuch zu erstellen.

Zwangsläufig müssen sich die Feuerwehren auf andere Bräuche und Religionen einstellen. Auch für den Arbeitsschutz können sich hier Besonderheiten ergeben. So werden zum Beispiel in einigen Religionen zu unterschiedlichen Anlässen Fastenzeiten eingehalten. Das führt aber in der Regel zu einer Verminderung der körperlichen Leistungsfähigkeit. Unter Umstanden dürfen in dieser Zeit betroffene Personen nicht an Einsätzen und Ausbildung teilnehmen. Ebenso gehört entweder ein Bart oder das Tragen langer Haare zur Religion. Das wiederrum kann bedeuten, dass z.B. kein Atemschutz getragen werden kann oder dass Haare aus Sicherheitsgründen mit einem Haarnetz versehen werden müssen. Besonderheiten bei der Kleidung sind ebenfalls zu beachten: Diese könnten das ordnungsgemäße Tragen der PSA einschränken oder behindern.

Allgemein muss hier mit Feinfühligkeit und Offenheit vorgegangen werden. Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass ein offenes und ehrliches Gespräch sowie eine plausible Erklärung der beste Weg sind, um Barrieren zu beseitigen.

Tipp: Erfahrungen haben gezeigt, dass es sinnvoll sein kann, jedem Asylbewerber einen Kameraden als „Verbindungsfeuerwehrmann“ bzw. Ansprechpartner an die Hand zu geben. Diese können auch als Vertrauenspersonen dienen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, steht die HFUK Nord gern beratend zur Seite.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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