02.11.2018
Druckgasbehälter wie Flüssiggas- oder Acetylenflaschen können Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung ernsthaft gefährden, denn bei zu starker Erwärmung besteht die Gefahr, dass sie „zerknallen“. Solche Ereignisse haben in der Vergangenheit zu schweren oder tödlichen Verletzungen geführt. Um das Risiko im Einsatz zu minimieren, hat der Fachbereich "Feuerwehren und Hilfeleistungsunternehmen" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Einsatzhinweise herausgegeben.
Druckgasbehälter wie Flüssiggas- oder Acetylenflaschen können Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung ernsthaft gefährden, denn bei zu starker Erwärmung besteht die Gefahr, dass sie „zerknallen“. Der Zerknall einer Flüssiggas- oder Acetylenflasche geht mit einer Druckwelle, einem Feuerball und Trümmerflug einher. Solche Ereignisse haben in der Vergangenheit schon häufig zu schweren oder tödlichen Verletzungen geführt. Um das Risiko im Einsatz zu minimieren, haben Fachleute unter der Leitung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Einsatzhinweise erarbeitet. Sie sind in zwei überarbeiteten DGUV Informationen zusammengefasst.
Die Merkblätter geben konkrete Handlungsempfehlungen für verschiedene Brandszenarien, an denen Flüssiggas- bzw. Acetylenflaschen beteiligt sind. Teilweise stimmen die getroffenen Empfehlungen mit denen aus früheren Merkblättern überein. In anderen Fällen weichen sie deutlich von früheren Einsatzhinweisen ab. So wird beispielsweise im Merkblatt zu Acetylenflaschen im Brandeinsatz dringend davon abgeraten, durch den Brand erhitzte Acetylenflaschen zu bewegen, wie zum Beispiel diese zum Kühlen in ein Wasserbad zu transportieren.
Umgang mit Flüssiggas- und Acetylenflaschen
Bei
Flüssiggasflaschen ist zu beachten, dass diese nicht nur in den
„üblichen“ roten oder grauen 5-, 11- oder 33-kg- Stahlflaschen (siehe Bild oben) vorkommen, sondern auch in Flaschen verschiedener anderer Materialien
(Aluminium, Composite), Formen, Beschriftungen und Farben (z.B. blau).
Mit den Versuchen wurde, was nicht überrascht, bestätigt, dass Acetylen-
und Flüssiggasflaschen, wenn sie z.B. bei einem Brand wärmebeaufschlagt
werden, bersten können (siehe Bild unten). Bemerkenswert ist dabei neben den
möglichen Folgen einer Explosion, dass Fragmente von Acetylenflaschen
bis zu 200 Meter und von einer 11-kg-Flüssiggasflasche mehr als 260
Meter flogen. Dies kann Auswirkungen auf die Festlegung der notwendigen
Absperr- und Gefahrenbereiche (vgl. FwDV 500) haben, wobei hier weitere
Bedingungen, wie z.B. die umliegende Bebauung zu berücksichtigen sind.
Von
einem Brand betroffene Flaschen sollen immer zuerst aus sicherer
Deckung oder über autonome Wasserwerfer gekühlt werden. Heiße Flaschen
nicht bewegen!
Flüssiggasflaschen mit Sicherheitsventil
können auch noch bersten, obwohl das Sicherheitsventil angesprochen hat.
Flaschen müssen auf unter 50 ºC gekühlt werden, bevor sie bewegt
werden.
Acetylenflaschen dürfen niemals bewegt werden, wenn
sie noch warm oder heiß sind. Sie sind erst sicher, wenn sie auf
Umgebungstemperatur herunter gekühlt sind und eine Wiedererwärmung
sicher ausgeschlossen werden kann.
Neben praktischen Hinweisen vermitteln die Merkblätter auch
Hintergrundwissen, um die Akzeptanz der getroffenen
Handlungsempfehlungen zu erhöhen. Die fachliche Grundlage der
Empfehlungen bilden langjährige wissenschaftliche Untersuchungen der
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Für eine
möglichst umfassende Betrachtung der Problemstellung haben neben der
DGUV und der BAM auch die Gasverbände IGV (Industriegaseverband) und
DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas), verschiedene Feuerwehrunfallkassen
(HFUK Nord - Hanseatische Feuerwehr Unfallkasse Nord, FUK Mitte -
Feuerwehr-Unfallkasse Mitte), die Firma Linde AG, die Berliner Feuerwehr
sowie die Vereinigung zur Förderung des dt. Brandschutzes – vfdb e.V.
(Referat 10 „Umweltschutz“) an der Erarbeitung mitgewirkt.
Die Empfehlungen zu wärmebeaufschlagten Acetylenflaschen wurden unter
Beteiligung der BAM bereits vor einigen Jahren in den „Operational
guidance for the fire and rescue service“ für Feuerwehren in
Großbritannien umgesetzt.
Die beiden DGUV Informationen stehen in der Publikationsdatenbank der DGUV und im Downloadbereich Prävention der HFUK Nord ab sofort zur Verfügung:
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Institutionskennzeichen: 121 390 059