DGUV Regel: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

04.02.2020

Das Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen stellt hohe Anforderungen an die zu verwendende persönliche Schutzausrüstung. Die DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ unterstützt bei der Auswahl sowie der Benutzung der PSA gegen Absturz und erläutert die Grundlagen.

DGUV Regel 112-198: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturzzoom

Das Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen stellt hohe Anforderungen an die zu verwendende persönliche Schutzausrüstung. Je nach Tätigkeit oder Bereich, in dem man sich befindet, muss die PSA angepasst werden. Die DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ unterstützt bei der Auswahl sowie der Benutzung der PSA gegen Absturz und erläutert die Grundlagen. Aufgrund von Änderungen und Weiterentwicklungen im Bereich der PSA gegen Absturz wurde die Broschüre überarbeitet und steht jetzt zur Verfügung.

Neben den Begriffsdefinitionen finden sich Hinweise für die Beschaffung, Auswahl und Benutzung, werden unterschiedliche Systeme und deren Anwendung erläutert und auch die Grenzen der jeweiligen Systeme aufgezeigt. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Hinweise zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung.

Die Broschüre kann ab sofort bei der HFUK Nord bestellt werden.Sie finden die Broschüre ebenfalls im Downloadbereich Prävention im Regelwerk (DGUV und staatl. Recht) unter dem Punkt PSA gegen Absturz.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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