01.09.2020
Wo die Feuerwehr ihr „Zuhause“ hat, muss sicherheitstechnisch alles in Ordnung sein. Wir erläutern in diesem Artikel, worauf es bei der Unfallverhütung im Feuerwehrhaus ankommt.
Das Feuerwehrhaus ist das „Zuhause“ der Feuerwehr. Von dort starten die Mannschaften mit den Fahrzeugen zu den Einsätzen, im und am Feuerwehrhaus wird die Standortausbildung durchgeführt, die Technik wird gewartet und gepflegt. Dort finden zudem Versammlungen und Veranstaltungen sowie das soziale Leben der Feuerwehr statt. Wo die Feuerwehr also gewissermaßen ihr „Zuhause“ hat, muss sicherheitstechnisch alles in Ordnung sein. Wir berichten in diesem Artikel, worauf es bei der Unfallverhütung im Feuerwehrhaus ankommt.
Wer trägt die Verantwortung?
Die Feuerwehrangehörigen verbringen viel Zeit im Feuerwehrhaus. Und je nachdem, welche Aufgabe und Funktion in der Wehr ausgeübt wird, wird unterschiedlichen Tätigkeiten nachgegangen: Neben der „üblichen“ Feuerwehrtätigkeit, an Einsätzen und Ausbildungsdiensten teilzunehmen, gibt es eine Vielzahl von zusätzlichen Aufgaben, die anfallen können. Hier einige Beispiele:
Verantwortlich für die Sicherheit am und im Feuerwehrhaus ist die Stadt bzw. Gemeinde als Unternehmerin. In der DGUV Vorschrift 49, besser bekannt als UVV „Feuerwehren“, ist diese Verantwortung in den §§ 3 und 12 klar geregelt. Die Unternehmerin ist somit in der Pflicht dafür zu sorgen, dass die baulichen und technischen Einrichtungen sicher und gesundheitsgerecht gestaltet sind, damit die Feuerwehrangehörigen für ihren Dienst sichere Bedingungen im und am Feuerwehrhaus vorfinden. Worauf kommt es an? An den folgenden Beispielen machen wir deutlich, wie vielseitig die Unfallverhütung bei Feuerwehrhäusern betrachtet werden muss.
An- und Abfahrt: gefährliche Kreuzungen
Schauen wir zuerst
auf die Außenanlagen. Kernaufgabe der Feuerwehr ist es, zum Einsatz
auszurücken und schnell Hilfe zu leisten. Anders als bei einer
Berufsfeuerwehr wohnen die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren
nicht während der Dienstzeit im Feuerwehrhaus. Sie müssen erst noch dort
hingelangen. Die Feuerwehrangehörigen stehen daher nach einer
Alarmierung unter Einsatzstress und eilen zum Feuerwehrhaus. Ob nun zu
Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem PKW: Für alle ist das sichere
Erreichen des Feuerwehrhauses oberstes Gebot. Dafür müssen die An- und
Abfahrtswege am Feuerwehrhaus so angeordnet sein, dass es zu möglichst
wenigen Kreuzungen kommt. Dies gilt gleichermaßen für Fuß- und Fahrwege.
Unerwartete und gefährliche Begegnungen sind insbesondere durch
geeignete bauliche Maßnahmen vermeidbar.
Gefährliche Kreuzungen am Feuerwehrhaus müssen unbedingt vermieden werden. (Bild: Dirk Rixen / HFUK Nord, Skizze: DGUV)
Besonderes Augenmerk gilt auch der Gestaltung der Parkplätze und dem Fußweg zum und im Feuerwehrhaus, dem sogenannten Alarmweg. Neben der sicheren Lage müssen die PKW-Stellplätze Anforderungen an die Größe erfüllen und trittsicher, d.h. frei von Stolperstellen, sein. Für den Alarmweg zum Feuerwehrhaus gilt:
Im Feuerwehrhaus
setzt sich der Alarmweg fort. Selbstverständlich muss dieser auch dort
leicht und sicher begangen werden können.
Die Verkehrsflächen vor den
Hallentoren sind der sogenannte Stauraum. Für diese Aufstell- und
Bewegungsflächen gelten besondere Anforderungen, was die Größe,
Anordnung, Beleuchtung und Belastbarkeit betrifft. Bei der Gestaltung
der Übungs-flächen am Feuerwehrhaus muss darauf geachtet werden, dass es
zu keiner Gefährdung durch bewegte Fahrzeuge kommen kann.
Im
Feuerwehrhaus: Genug Platz für die Sicherheit?
Ein Feuerwehrhaus erfüllt
viele Zwecke. In ihm wird der Fuhrpark untergestellt und gegebenenfalls
gewaschen und gewartet. Es gibt Räumlichkeiten wie Umkleiden,
Werkstatt, Lager, Schulungs- und Sozialräume, Funkraum, Küche, Büros und
sanitäre Anlagen. Die Anforderungen an die Sicherheit richten sich auch
nach der Nutzung der Räumlichkeit. Ein Beispiel dafür ist die
Beschaffenheit der Fußböden hinsichtlich der Rutschhemmung. Diese
variiert von der Bewertungsgruppe R 12 für die Böden in Fahrzeughallen
bis R 9 in Schulungsräumen. Gerade dort, wo die Alarmwege verlaufen,
müssen die Fußböden rutschhemmend und frei von Stolperstellen sein.
Gleiches gilt für die Plätze, an denen Fahrzeuge gewaschen werden.
Zentraler Punkt eines Feuerwehrhauses ist die Fahrzeughalle.
Gleichzeitig ist dieser Ort auch ein neuralgischer Punkt, was die
möglichen Gefährdungen für die Feuerwehrangehörigen darstellt. Immer
wieder stellen die Präventionsfachleute der Feuerwehr-Unfallkassen z.B.
gravierende Mängel fest, was die Platzverhältnisse betrifft. Eine
Auswahl: Stellplätze, die vor mehreren Jahrzehnten angelegt worden sind,
entsprechen längst nicht mehr den Größenordnungen moderner
Feuerwehrfahrzeuge. Die Tore sind der Breite und Höhe ebenfalls nicht
mehr gewachsen. Mehrere Fahrzeuge werden auf einem Stellplatz geparkt:
hintereinander, nebeneinander, in irgendwelche Nischen gequetscht.
Feuerwehrfahrzeuge stehen „fremdgeparkt“ in Scheunen oder Garagen des
örtlichen Bauhofes usw.
Alles Zustände, die in keiner Weise
sicherheitsgerecht sind. Die drangvolle Enge in einem Feuerwehrhaus
sorgt für gefährliche Begegnungen. Den Feuerwehr-Unfallkassen sind
Unfälle gemeldet worden, bei denen Feuerwehrangehörige z.B. zwischen
Pfeiler und Fahrzeuge oder Tore und Fahrzeuge geraten sind. So etwas
kann im schlimmsten Fall tödlich ausgehen.
Kann das weg ...?
Enge und
Hindernisse im Feuerwehrhaus haben aber nicht immer bauliche Ursachen.
Gegenstände werden manchmal ganz unbedacht in Verkehrs- und Alarmwegen
gelagert: „Wann und durch wen wird das Zeltgestänge vom letzten
Jugendfeuerwehrlager aus dem Flur weggeräumt?“ oder „Wer entfernt die zu
prüfenden Gerätschaften, die dort neben dem Löschgruppenfahrzeug
abgelegt wurden?“ Diese Fragen sollten geklärt sein, bevor es zu spät
und jemand böse gestolpert ist. Zudem gibt es in einigen Feuerwehren
„Jäger und Sammler“. Es werden alte und überflüssige Gerätschaften
angehäuft, die wiederum wichtige Lagerflächen blockieren. Zudem
verleiten sie dazu, wieder benutzt zu werden – und dies kann schlimme
Konsequenzen haben: Immer wieder verunfallen Feuerwehrangehörige, weil
alte ungeprüfte Ausrüstungsgegenstände wie Leitern im Feuerwehrhaus
benutzt werden. Ein konsequentes Entrümpeln alle paar Jahre tut auch
einem Feuerwehrhaus gut.
Lager: Gefahrstoffe und Co.
Überhaupt ist das
Lagern im Feuerwehrhaus ein Thema der Unfallverhütung. Die Feuerwehr
benötigt z.B. verschiedene Betriebsmittel auf Vorrat, um einsatzbereit
zu sein. Benzin und Dieselkraftstoff, Flüssiggas und sonstige
Chemikalien z.B. in Kanistern, Stahlflaschen und Spraydosen sind
Gefahrstoffe und müssen entsprechend sicher gelagert werden. Für die
notwendige Sicherheit enthält das Gefahrstoffrecht Vorschriften, die
auch für Feuerwehrhäuser gelten. In einem „Stichpunkt Sicherheit“ (siehe
Infokasten am Ende des Artikels) haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
In vielen
Feuerwehrhäusern lagern Ausrüstungsgegenstände wie Schläuche und
Armaturen, Zelte, Tische, Bänke usw. in Regalen, die teilweise über
mehrere Etagen nach oben reichen. Diese Materialien müssen sicher
untergebracht sein. Natürlich haben die Regale den Anforderungen des
Lagergutes zu entsprechen, was die Beschaffenheit, Tragfähigkeit und
Größe (besonders das Verhältnis Höhe und Tiefe) betrifft. Neben der
Sicherheit ist auch die Ergonomie zu berücksichtigen. Das Be- und
Entladen des Regals darf nicht einem Balanceakt gleichen oder zur
Kletterpartie von einem Regalboden zum anderen werden. Gleiches gilt
natürlich auch, wenn Orte wie Dachböden, Zwischenboden oder sonstige
„Nischen“ im Feuerwehrhaus als Lagerstätten auserkoren wurden.
Wo wir viel Zeit verbringen ...
Das Feuerwehrhaus ist der Mittelpunkt des Feuerwehrlebens, hier schlägt das Herz, von hier aus rücken wir aus und treffen uns zu allen möglichen dienstlichen Aktivitäten. Hier verbringen wir freiwilligen Feuerwehrleute viel Zeit.
So ein Haus, in dem viele Leute mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen das Ehrenamt Feuerwehr gemeinsam ausüben, muss lebenswert sein. Man muss sich „wohlfühlen“. Zum Wohlfühlen gehört auch Sicherheit. Egal ob groß in der Einsatz- oder Ehrenabteilung oder klein in der Jugend- und Kinderfeuerwehr: Alle Feuerwehrangehörigen haben einen Anspruch auf sichere Bedingungen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Im und am Feuerwehrhaus darf niemand zu Schaden kommen, der Feuerwehrdienst an sich ist schließlich gefahrvoll genug!
Für die Sicherheit im Feuerwehrhaus ist der Träger der Feuerwehr verantwortlich. Aber auch die Feuerwehr selbst kann die Sicherheit entscheidend beeinflussen: Verkehrswege, die freigehalten werden, Lagerstätten, die richtig betrieben werden und in denen keine alten und überflüssigen Gerätschaften gehortet werden. Viele Möglichkeiten also, selbst tätig zu werden und Sicherheit aktiv zu gestalten.
Auf die Sicherheit in den Feuerwehrhäusern habe ich in meiner Funktion ein besonderes Auge. Für meine Tätigkeit als Kreis-Sicherheitsbeauftragter greife ich gerne auf die Materialien der Feuerwehr-Unfallkassen zurück. Broschüren, Checklisten und Stichpunkte Sicherheit erleichtern meine Arbeit und helfen bei der Umsetzung der Unfallverhütung im Feuerwehrhaus. Die Unterlagen finde ich gut sortiert zum Herunterladen auf der Internetseite der HFUK Nord.
Wenn am Ende die Sicherheit stimmt, kann das Feuerwehrhaus zum Wohlfühlort für Feuerwehrangehörige werden!
Wartung
und Pflege in Werkstätten
In den meisten Feuerwehrhäusern gibt es
Räumlichkeiten, in denen ein Teil der Wartung und Pflege sowie
Reparaturen in Eigenregie erfolgen. Eine Werkstatt kann es z.B. für die
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) geben. Hier muss die
Schwarz-Weiß-Trennung beachtet werden, damit es zu keiner
Kontaminationsverschleppung kommt. Gefährdungen können auch durch
besondere Reinigungs- und Desinfektionsmittel auftreten, wie sie
beispielsweise zur Pflege von Atemschutzmasken eingesetzt werden.
Erfolgt die Schlauchpflege im Feuerwehrhaus, so können Nässe, Lärm und
herabfallende Gegenstände eine Gefährdung darstellen. Zusätzliche
Anforderungen an die Räumlichkeiten gibt es z.B. auch bei der
Bodenbeschaffenheit. Ebenso muss bedacht werden, dass die Schläuche von
Einsatzstellen bei der Annahme mit Schadstoffen kontaminiert sein können
und hier ebenfalls eine Schwarz-Weiß-Trennung zu erfolgen hat.
Besondere Anforderungen ergeben sich an Schlauchtürme und -masten.
Sollten solche Einrichtungen genutzt werden, ist z.B. sicherzustellen,
dass es zu keiner Gefährdung durch Absturz oder herabfallende/pendelnde
Teile kommt.
Für die Reparaturen an den Fahrzeugen befinden sich in
größeren Feuerwehrhäusern Arbeitsgruben. Eine Grube mitten in der Halle
bringt ein besonderes Sturzrisiko mit sich. Zudem müssen diese so gebaut
sein, dass ein sicherer Ein- und Ausstieg möglich ist, vor allem wenn
bei Gefahr die Grube schnell verlassen werden muss. Überhaupt ist der
Nutzen einer solchen Einrichtung im Feuerwehrhaus in Frage zu stellen.
Bei modernen Feuerwehrfahrzeugen ist eine größere Reparatur in der Regel
nur in Fachwerkstätten möglich.
Was aus dem Auspuff kommt, kann krank
machen
Die überwiegende Anzahl der Feuerwehrfahrzeuge wird heutzutage
mit Dieselmotoren betrieben. Die Abgase dieser Motoren haben eine Krebs
erzeugende Wirkung. Deshalb dürfen Feuerwehrangehörige durch die
Dieselmotorenemissionen, die z.B. insbesondere beim Starten sowie beim
Ein- und Ausfahren entstehen und sich in der Fahrzeughalle ausbreiten,
nicht gefährdet werden. Die Emissionen sind grundsätzlich am
Abgasaustritt zu erfassen. Mittel der Wahl ist hier eine Absauganlage,
die mit Unterdruck arbeitet und die Abgase direkt von der Austrittstelle
abführt.
Idealerweise ist eine solche Anlage so konstruiert, dass sie
sich automatisch einschaltet, dann mit dem Fahrzeug mitläuft und sich
automatisch löst. Von oben herabhängende Absaugschläuche müssen
möglichst dicht am Fahrzeug verlaufen, so dass keine zusätzlichen
Gefährdungen durch Stolpern oder Umherschleudern entstehen.
Arbeitsschutz im Feuerwehrhaus organisieren
Die Sicherheit und
Gesundheit der Feuerwehrangehörigen in ihren „4 Wänden“, dem
Feuerwehrhaus, muss auch von organisatorischer Seite betrachtet werden.
Grundsätzlich gilt: Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung hat die Stadt
bzw. die Gemeinde als Träger der Feuerwehr die Gefährdungen zu ermitteln
und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen für die
Sicherheit und Gesundheit für alle Feuerwehrangehörigen zu treffen.
Organisation des Arbeitsschutzes im Feuerwehrhaus: Für Erste-Hilfe-Einrichtungen und regelmäßige Prüfungen ist gesorgt. (Bild: Dirk Rixen / HFUK Nord)
Der
organisatorische Aspekt betrifft viele Dinge im Feuerwehrhaus, wie z.B.
die Organisation regelmäßig wiederkehrender Prüfungen: Diese sind für
bauliche Einrichtungen und Anlagen, ortsfeste elektrische Anlagen
(Beispiel Tore, Kompressor) sowie ortsveränderliche elektrische
Betriebsmittel (Beispiel Rasenmäher, Kaffeemaschine) durch dafür
qualifizierte Personen durchzuführen.
Ebenso sind die
Erste-Hilfe-Einrichtungen im Feuerwehrhaus zu betrachten. Was sich auf
den Einsatzfahrzeugen befindet, ist für Einsatzzwecke vorgesehen und
nicht verfügbar, wenn das Fahrzeug nicht vor Ort ist. Im Feuerwehrhaus
müssen deshalb unabhängig von der Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge Mittel
und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung stehen.
Um Kenntnis
über die geltenden Unfallverhütungsvorschriften und staatlichen
Regelungen zu erlangen, ist es erforderlich, diese an geeigneter Stelle
allen Feuerwehrangehörigen zugänglich zu machen. Wir weisen darauf hin,
dass die für die Feuerwehren einschlägigen Vorschriften kostenlos
erhältlich sind! Diese können z.B. von den Internetseiten der
Feuerwehr-Unfallkassen heruntergeladen werden.
Besonderheiten im Blick
haben
Selbstverständlich können wir in diesem Beitrag nur einige Aspekte
und Beispiele aufführen, die dazu anregen sollen, die Sicherheit und
Gesundheit im Feuerwehrhaus genauer unter die Lupe zu nehmen.
Viele
Besonderheiten, die sich aus der Nutzung eines Feuerwehrhauses ergeben,
erfordern eine weitere und tiefergehende Betrachtung der
Unfallverhütung. Dafür noch ein Beispiel: Mittlerweile ist die Betreuung
von Kindergruppen in den Feuerwehren vielerorts selbstverständlich. Das
Feuerwehrhaus ist jedoch nicht in jedem Fall von vornherein dafür
geeignet. So muss sichergestellt werden, dass Kinder nicht in den
fließenden Verkehr am Feuerwehrhaus oder auf das Feuerwehrgelände
gelangen können. Weitere Sicherheitsvorkehrungen ergeben sich u.a. aus
der Nutzung der Räumlichkeiten, Treppenhäuser, Absturz- und
Stolperquellen, unbefugtes Benutzen oder Erklettern von Gerätschaften,
Schlauchtürmen usw.
Die HFUK Nord hält für ihre Wehren eine Reihe verschiedener Medien
bereit, um sich über die Unfallverhütung im Feuerwehrhaus umfassend und
tiefergehend zu informieren. Natürlich können Sie uns
dazu auch gerne persönlich kontaktieren.
Broschüren, Checklisten, Stichpunkte Sicherheit, Online-Tools,
Medienpakete usw. haben wir in der folgenden Übersicht für Sie zusammengestellt.
Die Medien können über die HFUK Nord bestellt oder online heruntergeladen werden
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
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