DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“: Überarbeitete Fassung in gedruckter Form erhältlich

23.05.2022

Mit dem Ausgabedatum November 2021 wurde zum Jahreswechsel die überarbeitete DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ herausgebracht. Die aktuelle Version ist für die Feuerwehren aus dem Geschäftsgebiet der HFUK Nord ab sofort über die entsprechende Geschäftsstelle in gedruckter Form erhältlich.

DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgerätenzoom

Mit dem Ausgabedatum November 2021 wurde zum Jahreswechsel die überarbeitete DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ herausgebracht. Die aktuelle Version ist für die Feuerwehren aus dem Geschäftsgebiet der HFUK Nord ab sofort über die entsprechende Geschäftsstelle in gedruckter Form erhältlich.

Die DGUV Regel 112-190 dient Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen weiteren Akteuren im Arbeitsschutz als Hilfestellung bei der Auswahl und dem Einsatz von Atemschutzgeräten. Aufgrund rechtlicher Änderungen wurde eine Überarbeitung bzw. Anpassung an aktuelles Recht notwendig. Hierbei wurde ebenfalls die Gelegenheit genutzt, die Schrift neu zu strukturieren sowie Begrifflichkeiten zu ändern.

Der Aufbau wurde dahingehend geändert, dass die Themen, soweit möglich, chronologisch entsprechend dem Auswahlprozess für ein geeignetes Atemschutzgerät angeordnet wurden.

Einige Begrifflichkeiten wurden neu definiert oder eingeführt. So wurde der Begriff "Tragezeit" durch "Gebrauchsdauer" (= "Zeitraum fortwährenden Gebrauchs eines Atemschutzgerätes") und der Begriff "Vielfache des Grenzwertes" an den entsprechenden Stellen durch "Schutzniveau" ersetzt.

Die Themen Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung wurden komplett in den DGUV-Grundsatz 312-190 ausgegliedert und der Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge bzw. Eignungsuntersuchung an die aktuelle Vorschriftenlage angepasst.

Neu ist der Abschnitt 5 „Anpassungsprüfung“, in dem eine qualitative oder quantitative Überprüfung des ausreichenden Dichtsitzes von Masken beschrieben wird.

Die DGUV-Regel 112-190 kann von Feuerwehren aus dem Geschäftsgebiet der HFUK Nord ab sofort über die entsprechende Geschäftsstelle unter info@hfuk-nord.de oder 0431-990748-22 für Kiel (SH und HH) oder 0385-3031-700 für Schwerin (MV) abgefordert werden.

Alle feuerwehrrelevanten Vorschriften und Informationen aus dem Regel- und Vorschriftenwerk der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
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