Fragen & Antworten

 
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  • Geeignete/ermächtigte Ärztinnen und Ärzte / (ehemals G-26)

    Um Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren eine Unterstützung bei der Suche nach Ärztinnen und Ärzten für Eignungsuntersuchungen für Atemschutzgerätetragende zu bieten, stellen wir eine Übersichtsliste bereit. Diese Liste dient dazu, eine geeignete Ärztin oder einen geeigneten Arzt in der (näheren) Umgebung der Freiwilligen Feuerwehr zu finden und sie bzw. ihn mit Eignungsuntersuchungen vertraglich zu beauftragen.

    Sie finden hier eine Übersicht über jene Ärztinnen und Ärzte, die ab dem Jahr 2019 die von den Ärztekammern in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zertifizierte Fortbildung „Eignungsuntersuchung“ der HFUK Nord erfolgreich besucht haben.

  • Gemeinschaftsveranstaltungen

    Was versteht man im unfallversicherungsrechtlichen Sinne unter einer Gemeinschaftsveranstaltung?

    Gemeinschaftsveranstaltungen sind Veranstaltungen, die dazu dienen, die Verbundenheit und das Vertrauensverhältnis zwischen der Leitung und den Feuerwehrangehörigen zu fördern. Hierzu gehören typischerweise Kameradschaftsabende, Weihnachtsfeiern, Ausflüge usw.. 

    Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz? 

    Versicherungsschutz ist gegeben, wenn
    die Veranstaltung von der Autorität der Wehrführung getragen wird,
    die Wehrführung selbst anwesend ist oder sich durch eine/n Beauftragte/n vertreten lässt,
    alle Wehrangehörigen, wenn auch ohne Pflicht, an der Veranstaltung teilnehmen können,
    und die Zusammenkunft der Kameradschaft dient.

    Welche Tätigkeiten sind hierbei versichert? 

    Alle Tätigkeiten sind versichert, die mit der Durchführung der Veranstaltung in einem ursächlichen Zusammenhang stehen. Hierzu zählen insbesondere die Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten, das gesellige Beisammensein, Darbietungen, Bewirten usw.. 

    Wann endet der Versicherungsschutz? 

    Jede Veranstaltung hat einen offiziellen Beginn und ein offizielles Ende. Die Zeitpunkte werden von der Wehrführung festgelegt und mitgeteilt. Um sich den Versicherungsschutz auf dem Heimweg zu erhalten, müssen Feuerwehrangehörige innerhalb von zwei Stunden nach dem offiziellen Ende den direkten Heimweg antreten.  Siehe auch Unterbrechung.  

FAQ1
FAQ2

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
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