Fragen & Antworten

 
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  • Lehr- und Informationsfahrten

    Besteht bei o.g. Unternehmungen Versicherungsschutz?

    Lehr- und Informationsfahrten, die den Belangen der Feuerwehr dienen und offiziellen Charakter haben, sind versichert.  siehe aber auch Dienstreisen, Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten und Versicherte  

  • Lehrgang

  • Lehrtätigkeit

    Sind die LehrKräfte der Feuerwehr bei ihrer Tätigkeit versichert? 

    Ja, genauso wie die Feuerwehrangehörigen an Ausbildungsveranstaltungen der Feuerwehr stehen auch die Lehrkräfe unter Unfallversicherungsschutz. Auch solche, die nicht Feuerwehrangehörige sind, jedoch eine Ausbildungsmaßnahme mit offiziellen Charakter durchführen, z. B. im Feuerwehrhaus, stehen unter Versicherungsschutz. Jedoch besteht kein Unfallversicherungsschutz beispielsweise bei Unternehmen durch deren Bedienstete (z. B. bei den Stadtwerken). 

  • Löschhelfer

  • Lösung vom Unfallversicherungsschutz

FAQ1
FAQ2

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de

Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

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