Was versteht man unter eigenwirtschaftliche Tätigkeiten?
Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die zum Zwecke privater Interessen verrichtet werden und nicht dem Feuerwehrdienst hinzugerechten werden können. Zu den unversicherten eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten zählen in der Regel Schlafen, Essen, Trinken, Besorgung von Zigaretten, Getränke usw..
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