Fragen & Antworten

 
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  • Fahrgemeinschaften

  • Fahrten

  • Festzelt

    Unterliegen vorbereitende Tätigkeiten (z. B. Aufbau eines Festzeltes, Materialbesorgungen) für eine offizielle Festveranstaltung der Feuerwehr Versicherungsschutz vor? 

    Soweit die Feuerwehr den Zeltaufbau in eigener Regie besorgt, sind die mithelfenden Feuerwehrangehörigen versichert. Entsprechendes gilt für den Abbau des Festzeltes. Auch die sonstigen vorbereitenden und nachgehenden Tätigkeiten sind versichert, sofern sie mit der Festveranstaltung in einem ursächlichen Zusammenhang stehen.  

  • Feuerwehrverbände

    Sind die Feuerwehrangehörigen bei Teilnahme an Sitzungen oder Veranstaltungen der Feuerwehrverbände versichert? 

    Die ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr im Vorstand, in Ausschüssen des Kreis-, Landes- und Deutschen Feuerwehrverbandes ist versichert. 

  • Freiwillig Helfende

    Genießen freiwillig Helfende Versicherungsschutz?

    Nicht zur Feuerwehr gehörende Personen sind, wenn sie im Einsatzfall zur Hilfeleistung von der Feuerwehr (durch die Einsatzleitung!) aufgefordert werden, ebenfalls versichert.  

  • FUK Dialog, Mitglieder-Informationsschrift der Feuerwehr-Unfallkassen

    Zum gesetzlichen Auftrag der Kasse gehört die Information und Aufklärung ihrer Mitglieder und den Versicherten. Die Mitglieder der Kasse und Führungskräften der Feuerwehr werden durch die Schrift "FUK Dialog" informiert, die die HFUK Nord gemeinsam mit den Feuerwehr-Unfallkassen Mitte und Brandenburg herausgibt. 

  • Fußballspiele

    Sind die Feuerwehrangehörigen im Rahmen des dienstplanmäßigen Sports auch beim Fußballspiel versichert? 

    Die versicherten sportlichen Übungen (Sport) beschränken sich nicht nur auf Gymnastik, Lauf- und Konditionstraining. Auch Fußballspiele gelten als versicherte Tätigkeiten (siehe Versicherte Tätigkeiten), wenn sie ebenso wie die sonstigen sportlichen Übungen zur körperlichen Ertüchtigung der einzelnen Feuerwehrangehörigen beitragen. 

    Wie ist der Sachverhalt zu beurteilen, wenn einige Angehörige der Feuerwehr in einer Mannschaft an Wettkämpfen, z. B. Pokalspiel gegen Nichtfeuerwehrmannschaften (Fußballverein, Auswahl Amtsverwaltung usw.) teilnehmen? 
    Siehe Ausführungen Sport  

FAQ1
FAQ2

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de

Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

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