Geldleistungen - Beauftragung

 
 

Wenn sich Ihre Gemeinde an dem Fonds „nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden im Feu-erwehrdienst“ beteiligen möchte, bitten wir Sie, die beigefügte Erklärung über die Beauftra-gung gemäß § 11 Abs. 4 Brandschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern bzw. § 30 Abs.3 Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein, rechtsgültig zu unterzeichnen und schnellstmöglich zurückzusenden.

Beauftragung zur Entschädigung Nicht-unfallbedingter Gesundheitsschäden Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

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Wenn Sie über eine digitale Signaturidentität verfügen, dann fügen Sie diese gerne im Unterschriftsfeld ein. Ansonsten drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen wie gewohnt aus und senden es uns mit Ihrer manuellen Unterschrift zu.



Zur Verwaltungsvereinfachung erbitten wir von Ihnen eine Einzugsermächtigung. Bitte beachten Sie dabei die zusätzlichen Hinweise.

Da es uns technisch nicht möglich ist, die Umlage Entgeltfortzahlung und die Umlage Nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden unterschiedlich nach Überweiser und Lastschrifteinzug zu verwalten, bitten wir folgendes zu beachten:

Haben Sie uns für die Umlage Entgeltfortzahlung eine Lastschriftermächtigung erteilt, müssen Sie nun für die neue Umlage eine Lastschrift mit der gleichen Bankverbindung erteilen. 

Überweisen Sie die Umlage Entgeltfortzahlung an uns, muss auch die neue Umlage überwiesen werden oder Sie erteilen uns für beide Umlagen nun eine Lastschriftermächtigung mit einer gemeinsamen Kontonummer.

Nehmen Sie nicht an der Entgeltfortzahlung teil, können Sie entscheiden, ob Sie die neue Umlage abbuchen lassen oder überweisen wollen.

SEPA Basis-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)


Hinweis: Die Formulare zur Beauftragung und zur Einzugsermächtigung finden Sie auch im Downloadbereich unter dem Stichwort "Nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden":


Zusammengefasst: Unser Angebot

  • Auf die Gemeinden, die die HFUK Nord beauftragen, werden nur die tatsächlich entstanden Aufwendungen umgelegt
  • Sachgerechte Prüfung des Anspruchs und eine zügige Leistungsgewährung an die Versicherten durch die HFUK Nord (alle Leistungen aus einer Hand)
  • Transparenz bei der Verwaltung und Mittelverwendung des Fonds „Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst“ durch die Selbstverwaltungsorgane der Kasse


Sie haben noch Fragen?

Für weitere Erklärungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Frau Keibel (0385-3031-700) oder per E-Mail an keibel@hfuk-nord.de


Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de

Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

Institutionskennzeichen: 121 390 059