Geldleistungen - Entschädigung nicht-unfallbedingter Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst

 
 
Nicht-unfallbedingte Gesundheitsschädenzoom

Für die Gemeinden in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern  besteht seit 2015 die Möglichkeit, die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord mit der Entschädigung der „nicht-unfallbedingten Gesundheitsschäden“ für die Mitglieder ihrer Freiwilligen Feuerwehr zu beauftragen. Auch die Freie und Hansestadt Hamburg ist an diesem Fonds beteiligt. Somit kann diese Leistung für alle Feuerwehrangehörigen in unserem Geschäftsgebiet zur Verfügung gestellt werden. Durch eine Beteiligung an dem Fonds können auch Fälle, bei denen ein Arbeitsunfall im Betrieb der Feuerwehr abgelehnt werden musste, entschädigt werden. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde ihren Beitritt zu diesem Fonds erklärt. Zudem muss sich der Fall während des Feuerwehrdienstes ereignet haben und es sich dabei um eine versicherte Person (Feuerwehrangehörige*r) handeln, die bei versicherter Tätigkeit gewesen ist (Feuerwehrdienst).

Was sind „nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden“?

Arbeitsunfall, oder nicht?zoom

Um einen Unfall im Betrieb der Feuerwehr anzuerkennen, sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Diese Kausalitätsanforderungen sind in § 8 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) genau definiert. Tritt ein Gesundheitsschaden nur anlässlich des Feuerwehrdienstes ein und wurde nicht durch den Feuerwehrdienst verursacht, darf dieser Gesundheitsschaden durch den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, in diesem Fall durch die HFUK Nord, nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden. Die Ablehnung eines Unfalles im Betrieb der Feuerwehr führt in den meisten Fällen zu Unverständnis bei den versicherten Feuerwehrangehörigen, oftmals auch bei den Kostenträgern, den Kommunen. Auch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister möchten für ihre Feuerwehrangehörigen gerne einen „Vollkaskoschutz“, den die HFUK Nord aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bisher nicht zu 100 % erfüllen konnte. In ca. drei Prozent der gemeldeten Fälle musste dieser Schutz versagt werden. Obwohl der (Gesundheits)-Schaden im Feuerwehrdienst eingetreten ist, war er doch kein entschädigungspflichtiger Arbeitsunfall. Das ist für Betroffene nur schwer zu verstehen. Hier wurde eine Gesetzeslücke vermutet.

Abhilfe durch Unterstützungsfonds

Eine Gesetzeslücke gab es und gibt es nicht, denn alle Unfälle, die den Anforderungen des § 8 SGB VII entsprechen, wurden und werden auch nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VII und nach den Mehrleistungsbestimmungen unserer Kasse entschädigt. Während die HFUK Nord bereits auf der Suche nach Lösungsmöglichkeiten für die nicht-unfallbedingten Gesundheitsschäden war, wurde diese vermeintliche Gesetzeslücke auch bundesweit zunehmend zu einem Problem. Unter Federführung des Deutschen Feuerwehrverbandes setzten sich alle Beteiligten an einen Tisch und erarbeiteten einen Lösungsvorschlag. Politischen Lippenbekenntnissen sollten nun Taten folgen, indem der Einsatz der Feuerwehrangehörigen, oftmals mit Leib und Leben, eine bessere Anerkennung finden soll. Durch die Einrichtung von Unterstützungsfonds können damit auch nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden entschädigt werden. Die Umsetzung ist jedoch Sache der Länder. In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wurde in den  Brandschutzgesetzen die Möglichkeit geschaffen, dass die Gemeinden die HFUK Nord mit der Entschädigung der Gesundheitsschäden beauftragen können. Die HFUK Nord bildet dafür einen Fonds „nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst“.

Abgrenzung Arbeitsunfall / „nicht-unfallbedingter Gesundheitsschaden“ im Feuerwehrdienst

Für einen Außenstehenden ist es nicht leicht nachzuvollziehen, was in welchem Fall kein Arbeitsunfall sondern ein „nicht-unfallbedingter Gesundheitsschaden“ im Feuerwehrdienst ist. Mit einem einfachen Beispiel soll dieser Unterschied verdeutlicht werden.

Unterschied Arbeitsunfall und "nicht-unfallbedingter Gesundheitsschaden"zoom

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de

Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

Institutionskennzeichen: 121 390 059