Auf diesen Seiten informieren wir zu den Grundsätzen der Gesetzlichen Unfallversicherung und für welchen Personenkreis der Unfallversicherungsschutz besteht.
Die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord stellt den Feuerwehrangehörigen den sogenannten Versicherungsnachweis zur Verfügung. Die kleine handliche Checkkarte soll die Einleitung des richtigen Heilverfahrens bei Arbeitsunfällen im
Feuerwehrdienst ohne viele Worte beschleunigen. Die Feuerwehrangehörigen
sollten die Karte beim Feuerwehrdienst oder im Einsatz immer bei sich
tragen.
Für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls im Betrieb der Freiwilligen
Feuerwehr wird vorausgesetzt, dass zunächst eine versicherte Person
einen Unfall erleidet. Für den Versicherungsschutz gelten
die Vorschriften des SGB VII und der Satzung der HFUK Nord.
Verschiedene Informations-Materialien zum Unfallversicherungsschutz halten wir für Sie in unserem Download-Bereich "Leistungen" bereit.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Institutionskennzeichen: 121 390 059