Hinweise zum sicheren Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen

Informationen für den Träger der Feuerwehr

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Ohne Feuerwehrfahrzeuge könnte eine Feuerwehr wohl kaum ihre Aufgaben erfolgreich abarbeiten. Neben dem Bau von Feuerwehrhäusern stellen die Beschaffung und der Unterhalt eines Feuerwehrfahrzeuges eine große Investition für die Haushalte der Gemeinden dar. Umso wichtiger ist es, sich mit dem sicheren Betrieb eines Feuerwehrfahrzeuges auseinander zu setzen. Und dies beginnt nicht erst mit der Indienststellung, sondern bereits bei der Auswahl eines geeigneten Fahrzeuges.

Mit einer zweiseitigen Druckschrift haben wir die wesentlichen zu beachtenden Hinweise zum sicheren Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen zusammengefasst. Anhand der Information kann die Gemeinde prüfen, wie sie den Umgang mit ihren Fahrzeugen geregelt hat. Zudem kann die Führung der Feuerwehr die Information nutzen, um die Gemeinde auf Abweichungen bzw. Empfehlungen zum sicheren Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen aufmerksam zu machen.

Stellen neue Fahrzeuge ein enormes Investitionsaufkommen dar, kann die Indienststellung von alten bzw. wieder aufgebauten Fahrzeugen erhöhte Anforderungen an die Fahrzeugführer mit sich bringen. Insbesondere junge, gerade neu ausgebildete Fahrzeugführer haben mitunter nur unzureichende Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit den technischen Besonderheiten alter Fahrzeuge. Zudem kann der Unterhalt dieser Fahrzeuge so einige unangenehme Überraschungen durch unkalkulierbare Reparaturkosten oder gar fehlende Ersatzteilverfügbarkeit mit sich bringen. Ähnliches gilt, wenn Fahrzeuge zu lange genutzt oder im Laufe der Jahre unzureichend instandgehalten oder, durch Anpassung an veränderte oder zusätzliche Ausrüstung, umgebaut werden.

Neben einer guten Ausbildung und Unterweisung an den Fahrzeugen gilt hier die Einhaltung erforderlicher Prüfungen zur Beurteilung des Zustandes des Fahrzeuges durch den Fahrzeugführer selbst bzw. wiederkehrend durch einen Sachkundigen als Grundvoraussetzung für einen sicheren Betrieb. Auch nicht zu vernachlässigen sind die Durchführung von regelmäßigen Bewegungsfahrten und die Nutzung zusätzlicher Angebote, wie die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings oder die Ausbildung an Fahrsimulatoren, insbesondere mit dem Trainingsschwerpunkt „Sonderrechtsfahrten“.

Als Feuerwehr-Unfallkasse können wir keine Vorgaben zur Nutzungsdauer von Feuerwehrfahrzeugen machen. Nach deutschem Steuerrecht werden jedoch für Feuerwehrfahrzeuge Abschreibungszeiten von 10 Jahren geltend gemacht. Eine Nutzungsdauer über die doppelte Zeit ist eher die Regel. Sind die Fahrzeuge dann älter als die jüngsten Fahrzeugführer innerhalb der Feuerwehr, sollten der Einsatzwert und die Wirtschaftlichkeit sowie die sichere Nutzung hinterfragt werden.

Als Feuerwehr-Unfallkasse möchten wir die Feuerwehren mit dieser Information unterstützen. Die Druckschrift kann hier heruntergeladen werden.

Sie finden das Informationsblatt sowie auf zahlreiche weitere Informationen zur Fahrsicherheit natürlich auch im Downloadbereich Prävention der HFUK unter dem Thema "Fahrsicherheit".

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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