Schutz für die Einsatzkräfte

 
 
Schutzausrüstung

Eine optimale Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist die Grundvoraussetzung für einen Innenangriff und damit für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz. 

Ohne eine moderne, auf die zu erwartenden Gefahren abgestimmte Schutzausrüstung sind Feuerwehrangehörige nicht in der Lage, die Aufträge der Einsatzleitung auch tatsächlich zu erfüllen.

Die persönliche Schutzausrüstung ist in § 14 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Feuerwehren" geregelt. Danach müssen zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Ausbildung, Übung und Einsatz folgende Persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden:

Schutzausrüstung
  • Feuerwehrschutzanzug
  • Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
  • Feuerwehrschutzhandschuhe
  • Feuerwehrschutzschuhwerk

Die Gemeinden als Träger der Feuerwehr (versicherungsrechtlicher Unternehmer) haben die PSA zur Verfügung zu stellen und auch für die Instandhaltung Sorge zu tragen.

 
 
Schutzausrüstung

Der Schutz von Leben und Gesundheit hat einen hohen Stellenwert! 

Die Feuerwehren schützen das Leben und die Gesundheit der Bürger. Die Einsatzkräfte der Feuerwehren müssen sich im Ernstfall auf ihre persönliche Schutzausrüstung verlassen können.

Dies ist nicht nur eine Forderung der Unfallverhütungsvorschriften: Im Extremfall sind es nur wenige Millimeter Stoff, die vor Hitze und Verbrennungen schützen. Im Innenangriff muss das Atemschutzgerät auch unter härtesten Bedingungen funktionieren. 

Nur zwei Atemzüge könne über Leben und Tod entscheiden. Wie sollen Einsatzkräfte richtig zupacken, wenn sie die falschen Handschuhe haben? Hier kommt es auf die richtige Auswahl an. 

Gleiches gilt für die Schutzschuhe der Feuerwehrleute. Immer noch gibt es nicht nur erster und zweiter Klasse, sondern mehrere Schutzstufen für Schuhwerk. Spart eine Gemeinde hier am falschen Ende, zahlen die übrigen Gemeinden bei Unfällen oben drauf.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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