Körperliche Eignung: Informationsblatt zur gesundheitlichen Selbsteinschätzung

Hohe körperliche Anforderungen an den Feuerwehrdienst

Die hohe Belastung im Feuerwehrdienst verlangt eine gute körperliche Gesundheit. Das neue Infoblatt zur gesundheitlichen Selbsteinschätzung liefert Hinweise auf den eigenen Gesundheitszustand. Es steht zum Herunterladen zur Verfügung.

Die körperliche Leistungsfähigkeit von Feuerwehrangehörigen und Bewerbern für die Feuerwehr ist neben der fachlichen Eignung das entscheidende Kriterium für die individuelle Einsetzbarkeit im Feuerwehrdienst. 

Der Feuerwehrdienst bietet auf Grund seiner Vielfältigkeit fast jedem Bewerber die Möglichkeit, sich entsprechend seiner körperlichen und fachlichen Fähigkeiten zu betätigen – frei nach dem Motto „jeder an seinem Platz“.

Die höchsten körperlichen Anforderungen werden an diejenigen gestellt, die unter umluftunabhängigem Atemschutz tätig werden. Sie müssen sich deshalb einer Untersuchung nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz (G) 26 „Atemschutzgeräte“ unterziehen. Aber auch der „normale“ Einsatzdienst stellt zum Teil hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit jedes Einzelnen. 

Hier gibt es jedoch nur die allgemein formulierte Anforderung in den Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzen sowie der UVV „Feuerwehren“, dass nur körperlich geeignete Personen eingesetzt werden dürfen. 

An Hand welcher Kriterien diese Eignung festzustellen ist, wird in der Regel nicht beschrieben. Einschränkungen bzw. auch Ausschlusskriterien für die Teilnahme am Einsatzdienst ergeben sich zum Schutz der Betroffenen z.B. aus dem Jugend- oder dem Mutterschutzgesetz. Auch kann die Gemeinde/Stadt als Träger des Brandschutzes und damit verantwortlich für eine einsatzbereite und leistungsfähige Feuerwehr selbst Kriterien für die Aufnahme in den Einsatzdienst bzw. den weiteren Einsatz festlegen, wenn diese nicht anderen Vorschriften widersprechen.

Das Informationsblatt „Information für die freiwillige gesundheitliche Selbsteinschätzung für die Eignung im Einsatzdienst freiwilliger Feuerwehren“, das vom Sachgebiet „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), u.a. unter Mitwirkung des Bundesfeuerwehrarztes und in Abstimmung mit dem AFKzV erarbeitet wurde, kann Feuerwehrangehörigen und Bewerberinnen und Bewerbern für die Feuerwehr helfen, den eigenen Gesundheitszustand einzuschätzen. 

Es liefert ggf. erste Anhaltspunkte für eine möglicherweise eingeschränkte Einsetzbarkeit. Bei der Beantwortung der Fragen kommt es vor allem darauf an, ehrlich zu sich selbst zu sein. 

Es hilft weder einem selbst noch anderen, wenn man sich einen Gesundheitszustand attestiert, der wesentlich besser ist, als die Realität. 

Die eigene und auch die Gefährdung anderer können daraus resultieren. Wer uneingeschränkt einem Beruf nachgehen kann, ist in der Regel auch einsatzdiensttauglich für die freiwillige Feuerwehr, vorbehaltlich bestimmter Tätigkeiten, wie z.B. dem Tragen von Atemschutzgeräten.

Das Informationsblatt ersetzt in keinem Fall eine fundierte medizinische Bewertung des Gesundheitszustandes. Können aber alle Fragen mit „Nein“ beantwortet werden, so ist dies eine gute Ausgangsposition für die Teilnahme am Einsatzdienst. 

Im anderen Fall kann es hilfreich sein, wenn der- oder diejenige einen Arzt oder Ärztin aufsucht, den Fragebogen vorzulegen. Die mit „Ja“ beantworteten Fragen liefern dann nähere Hinweise für die weitere ärztliche Abklärung. Und nicht vergessen: Jeder bzw. jede Feuerwehrangehörige kann selbst etwas für die eigene Gesundheit und damit auch für seine Verfügbarkeit im Einsatzdienst tun. 

Hier kann das Informationsblatt zur Selbsteinschätzung heruntergeladen werden …

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