Unfallverhütungsvorschriften - Information und Download

Unfallverhütungsvorschriften für die Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Unfallverhütungsvorschriftenzoom

Aus den Unfallverhütungsvorschriften, die für den öffentlichen Dienst gelten, haben wir die für die Feuerwehren notwendigen Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) durch Vorstand und Vertreterversammlung beschlossen.

In der untenstehenden Tabelle finden Sie eine Auflistung der für den Bereich der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord gültigen Unfallverhütungsvorschriften.

Änderungen, die sich z.B. ergeben, wenn UVVen zurückgezogen oder aktualisiert werden, finden Sie unter der Tabelle erläutert.

 
 

Von der HFUK Nord beschlossene Unfallverhütungsvorschriften

In der untenstehenden Tabelle finden Sie eine Auflistung der jetzt für den Bereich der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse gültigen Unfallverhütungsvorschriften: Die Dateien sind im PDF-Format hinterlegt. Um diese zu öffnen, benötigen Sie das Programm Acrobat Reader von Adobe (Download kostenlos!)

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Nr. / neue Bezeichnung

Titel

Fassung

DA* vom

DGUV Vorschrift 1

Grundsätze der Prävention**

11/2013


DGUV Regel 100-001

Regel zur UVV "Grundsätze der Prävention"

05/2014


DGUV Vorschrift 4

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

01/1997

10/1999

DGUV Vorschrift 49

Feuerwehren***

06/2018


DGUV Regel 105-049

Regel zur UVV "Feuerwehren"

06/2018


DGUV Vorschrift 55

Winden, Hub- und Zuggeräte

10/2000

10/2000

DGUV Vorschrift 71

Fahrzeuge

10/1998

08/2007

* DA = Durchführungsanweisung

** Grundsätze der Prävention - UVV und Regel
Die UVV "Grundsätze der Prävention" formuliert nur die zentralen Pflichten zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit in Form von allgemein gehaltenen Schutzzielen und nimmt Bezug auf staatliche Vorschriften. Dazu zählen das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung. Ergänzt und konkretisiert wird sie durch spezielle Unfallverhütungsvorschriften sowie durch rechtlich unverbindliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit.

Somit ist der Unternehmer gefordert, die Schutzziele eigenverantwortlich umzusetzen. Das bedeutet für die Unternehmen mehr Eigenverantwortung, eröffnet aber auch Freiräume für betriebliche Regelungen. Grundlagen für die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen im Unternehmen sind durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

Die Regel "Grundsätze der Prävention" (DGUV Regel 100-001) für Sicherheit und Gesundheitsschutz konkretisiert und erläutert die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1). Sie stellt quasi einen Ersatz der herkömmlichen Durchführungsanweisungen, auch DA abgekürzt dar.

*** Feuerwehren - UVV und Regel
Die UVV "Feuerwehren" formuliert nur die zentralen Pflichten zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit in Form von allgemein gehaltenen Schutzzielen und richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die versicherten Feuerwehrangehörigen.

Die Regel "Feuerwehren" für Sicherheit und Gesundheitsschutz konkretisiert und erläutert die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“. Sie stellt quasi einen Ersatz der herkömmlichen Durchführungsanweisungen, auch DA abgekürzt dar.

Die Information des Sachgebietes "Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen" der DGUV erläutert hier die Anwendbarkeit der DGUV Vorschrift 49 auf Feuerwehren mit hauptamtlichen Einsatzkräften. (Stand 11. November 2019)

Änderungen

Außerkraftsetzung der UVV „Arbeitsmedizinische Vorsorge“

Mit dem Beschluss der neuen „DGUV Vorschrift 1“ – UVV „Grundsätze der Prävention“ wurde zugleich die Außerkraftsetzung der UVV „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ (DGUV Vorschrift 7, bisher GUV-V A 4) beschlossen.

Außerkraftsetzung der UVV „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz"

Die Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ (GUV-V A 8) wurde durch die Vertreterversammlung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord auf Ihrer Sitzung vom 14.11.2013 zurückgezogen. Die Unfallverhütungsvorschrift ist in Gänze durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ ersetzt worden. Sie finden die aktuelle Regel sowie die dazugehörigen Ergänzungen im Internet auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) ...


Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Vermehrt wurden Unfallverhütungsvorschriften in staatliches Recht, wie in den Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), umgesetzt.

Die ASR kann man von der Internetseite der Bundesanstalt  für Arbeit und Arbeitsmedizin (BAuA) hier ... herunterladen. Es ist auch möglich auf die Startseite der BAuA www.baua.de zu gehen und dort den Suchbegriff ASR einzugeben.  


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Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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